Häufig gestellte Fragen.
Ja, denn: Wir bieten die Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung Grundsätze der Prävention Grundsatz 304-001 an. Dieser Kurs ist unter anderem auch anerkannt für alle Führerschein-Klassen gemäß §19 FeV und das deutschlandweit.
Ja, denn:
Wir bieten die Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung Grundsätze der Prävention Grundsatz 304-001 an. Dieser Kurs ist unter anderem auch anerkannt für alle Führerschein-Klassen gemäß §19 FeV und das deutschlandweit.
Ja, denn:
Wir bieten die Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung Grundsätze der Prävention Grundsatz 304-001 an. Dieser Kurs ist unter anderem auch anerkannt für alle Führerschein-Klassen gemäß §19 FeV und das deutschlandweit.
Ja, denn:
Wir bieten die Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung Grundsätze der Prävention Grundsatz 304-001 an. Dieser Kurs ist unter anderem auch anerkannt für alle Führerschein-Klassen gemäß §19 FeV und das deutschlandweit.
Die Dauer der Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Die Erste Hilfe Ausbildung, Fortbildung und die Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungspersonen geht 9 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Ohne Pausen wären das 6,75 Zeitstunden. Mit Pausen geht der Kurs ca. 8 Zeitstunden.
Nein. Wir versenden keine Zahlugnsaufforderungen per Email Tage vor dem Kurs. Der Kurs wird am Kurstag bei der Anmeldung im Kursraum bezahlt. Solltest du Zahlungsaufforderungen vorher erhalten mit Aufforderung zur Überweisung, sind diese nicht von uns. Teile uns das bitte sofort mit.
Selbstverständlich. Wir haben ein TSE-Kassensystem und da erhälst du auch eine Quittung.
Selbstverständlich.
Nein. Zahlung erfolgt am Kursanfang.
Selbstverständlich.
Wir machen sinnvolle Pausen. Mal durchatmen, mal den Inhalt sacken lassen und frisch erholt in die nächste Unterrichtseinheit schafft eine lockere Atmosphäre und bessere Ergebnisse. Gegen Mittag gibt es eine längere Mittagspause von ca. 40 Minuten.
Nein. Solche Kurse sind nicht anerkannt für den Führerschein. Spezielle Sicherheitsunterweisungen können wir gerne für Ihren Betrieb realisieren und ist in dem Rahmen dann auch erlaubt und anerkannt. Außerhalb des innerbetrieblichen Qualitätsmanagement haben solche Kurse keine Anerkennung.
Dann gehen Sie dort auch bitte hin und rauben uns nicht die Zeit. Wir bieten anerkannte Kurse an, welche Sie auch gut befähigen zur Ersten Hilfe.
Bei Bedarf können wir auch eine Fortbildung anbieten. Machen wir aber selten.
Eine Ausbildung wird auch als Fortbildung anerkannt. Beides geht einen Tag (mittlerweile) und durch den hohen praktischen Anteil mit hochwertigen Material wird die Ausbildung auch bereits ausgebildeten Teilnehmern gerecht. Wenn Sie wünschen, können wir in die Ausbildung noch ein paar extra Materialien nach Wunsch einrichten, die dann in Kurspausen probiert werden können. An unseren Standorten gibt es Heimlich-Manöver-Trainer und verschiedene Beatmungshilfen zum probieren. Sprechen Sie einfach am Anfang des Kurses den Dozenten an oder äußern sie bei der Vorstellungsrunde ihre Interessen.
Ja. Bedingung ist das richtige Formblatt. Finden Sie bei uns im Download. Wichtig ist die bürokratische Arbeit:
1. Abfrage bei der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ob die Kosten übernommen werden.
2. Das richtige Formblatt ausfüllen, das sagen Ihnen die Sachbearbeiter Ihrer BG und UK
3. Stempeln und Unterschrift durch den Betrieb auf dem Formblatt
4. Vermerk der Mitgliedsnummer des Betriebes und der Zugehöigkeit zu welcher BG auf dem Formblatt.
5. Alternativ den Gutschein von der BG oder Unfallkasse anfordern.
6. Am Kurstag dabei haben.
Wenn genügend Ersthelfer an einem Seminar teilnehmen, kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb. Kontaktieren Sie uns da gerne. Aber! Wichtig sind die Rahmenbedingung für uns. Anfahrt, Anzahl der Teilnehmer und eventuelle Sonderthemen werden dann extra und gesondert vereinbart und können eventuelle Mehrkosten verursachen, die nicht mit der BG abgerechnet werden können, sondern mit Ihrem Betrieb.
Selbstverständlich und sehr gerne. Sportvereine mit Anschluss an den Deutschen Olympischen Sportbund sind auch über die Berufsgenossenschaft versichert und können betriebsähnlich betrachtet werden.
Bedeutet: Die Kosten können auch durch die BG übernommen werden. Das Angebot in Ihrem Verein oder mit den Trainern bei uns wäre für Sie weitesgehend kostenfrei. Die sonst rückgestellten Gelder können dann gerne für Kinder und Jugendprojekte verwendet werden.